Willkommen auf unseren Friedhöfen

Nicht mehr untergehen wird deine Sonne,
noch wird dein Mond abnehmen;
denn der Herr wird dir zum ewigen Licht sein.
Und die Tage deiner Trauer
werden ein Ende haben.
 

Jesaja 60,20

Ein Spaziergang entlang der Gräber auf unseren Friedhöfen erinnert daran, wie die Menschen, die einst in dieser Stadt lebten, mit der Endlichkeit des Lebens umgegangen sind. Die Symbole auf den Grabsteinen zeugen von einem Glauben, der den Blick offen hält für das, was über den Tod hinausreicht. Im Frühjahr 2020 wurde die deutsche Friedhofskultur als kulturelles Erbe der UNESCO anerkannt. Unsere Friedhöfe sind Orte der persönlichen Erinnerung und des Gedenkens. Nehmen wir Kinder und Jugendliche mit zu den Gräbern, geben wir auch etwas vom Leben und Wirken unserer Vorfahren weiter. Es ist die Vielfalt des Lebens, die selten so zur Entfaltung kommt wie auf unseren Friedhöfen. Nicht nur unzählige Pflanzen- und Tierarten – Vögel, Fledermäuse, Moose und Flechten – finden hier ihren Lebensraum. Es gehört auch zu unserer Aufgabe, den Natur- und Artenschutz in Balance zu bringen mit der Pflege unserer Denkmäler und unserer Erinnerungskultur. Vielleicht gelingt das, wenn wir die jeweils längst schon vorhandene Vielfalt zulassen und bewahren.

Wir laden Sie ein, auf unseren Friedhöfen: dem Evangelischen Bergfriedhof in Petzow, dem Alten und dem Neuen Friedhof in Glindow und dem Alten Friedhof in Werder, Ihren Gedanken nachzugehen. Ruhen Sie aus, finden Sie Ihren Weg oder genießen Sie einfach einen Moment von Ruhe.

Pfarrerin Linda Jünger

 

Ihr Ansprechpartner ist unser Friedhofsverwalter Herr Meinhard:

Glindower Dorfstraße 45, 03327 43408, friedhof.werder@ekmb.de

Sind Sie an der Gestaltung und Fürsorge unserer Friedhöfe interessiert, sind Sie willkommen zur Mitarbeit im Friedhofsausschuss!

Gestaltungssatzung für die Friedhöfe

Gestaltungssatzung für die Friedhöfe der Evangelischen Heilig-Geist-Kirchengemeinde Werder (Havel) vom 01. November 2020 
1. Allgemeine Gestaltungsvorschriften

Als Orte der Trauer, des Totengedenkens und der Besinnung stehen die Friedhöfe der Evangelischen Heilig-Geist-Kirchengemeinde Werder (Havel) in der Verantwortung einer christlichen Gemeinde.

Jede Grabstätte ist so zu gestalten und so an die Umgebung anzupassen, dass der Friedhofszweck sowie die Eigenart und die Würde des Friedhofes in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage gewahrt werden. Die Ehrfurcht vor den Verstorbenen, vor der Kultur sowie vor der Natur dieses Ortes ist zu achten.

Es gelten die Regelungen des Kirchengesetzes über die evangelischen Friedhöfe (Friedhofsgesetz ev.) in der jeweils gültigen Fassung.

Die Vorgaben der Friedhofsverwaltung sind einzuhalten. 

2. Gärtnerische Gestaltung, Herrichtung und Unterhaltung

Die Verantwortung für die Gestaltung, Instandhaltung und Pflege der Grabstelle liegt während der gesamten Nutzungsdauer in Verantwortung der Nutzungsberechtigten. 

Die oder der Nutzungsberechtigte einer Grabstätte kann über die Art der Gestaltung und Pflege der Grabstätte im Rahmen der Gestaltungsvorschriften entscheiden. Sie oder er hat die Pflicht, die Grabstätte innerhalb von vier Monaten nach Vergabe des Nutzungsrechts oder Durchführung der Bestattung gärtnerisch anzulegen und bis zum Ablauf des Nutzungsrechts zu pflegen, auftretende Versackungen zu beseitigen und die Grabstätte einschließlich der Grabmale in einem verkehrssicheren Zustand zu halten.

Unzulässig ist es:

die Grabstätte mit Bäumen oder solchen Gewächsen zu bepflanzen, die andere Grabstätten oder die öffentlichen Anlagen des Friedhofs beeinträchtigen können, 

die Grabstätten mit Kunststoff, Eternit, Metall, Porzellan, Emaille und ähnlichen Werkstoffen einzufassen, 

die Grabstätten mit Kies, Steinen, Werkstoffen oder wasserundurchlässigem Material zu belegen oder abzudecken, sofern die Belegung oder Abdeckung nicht als Trittplatte dient und dabei höchstens 25 %, zusammen mit liegenden Grabmalen höchstens 40 % der Gesamtfläche der Grabstätte bedeckt, 

Zusatzbeete an den Grabhügeln anzulegen, auf den Grabstätten Gegenstände aufzustellen oder anzubringen, die der Würde eines Friedhofs nicht entsprechen. 

Die Herrichtung, Unterhaltung und Veränderung der gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstätten obliegt ausschließlich der Kirchengemeinde als Friedhofsträgerin. 

3. Anonyme Urnengrabstellen 

Das Aufstellen weiterer Grabmale und sonstiger baulicher Anlagen sind in dieser Abteilung nicht zulässig.

Das Ablegen von Gestecken und Kränzen ist nur auf den Platten vor der Urnengrabstelle erlaubt.

Figuren sind in der Abteilung verboten. 

Verwelkte Blumen und Kränze sind unverzüglich von den Angehörigen zu entfernen. 

4. Urnengemeinschaftsgrabstätten

Für das Anbringen bzw. das Hinlegen der Namenstafeln ist generell die Friedhofsverwaltung zuständig. Weitere Grabmale oder sonstige bauliche Anlagen sind hier nicht zulässig. 

Des Weiteren gilt 3.2., 3.3. und 3.4. dieser Gestaltungssatzung. 

5. Grabmale und Grabstätteninventar

Grabmale sind stehende oder liegende Grabsteine, Stelen, Denkzeichen und sonstige bauliche Anlagen. Sie müssen eine den Größenverhältnissen der Grabstätte angemessene Größe und Form haben. Ihre Gestaltung darf dem christlichen Glauben nicht widersprechen. Auf jeder Grabstätte darf im Regelfall nur ein Grabmal stehen. Es dürfen nur Materialien der bildenden Kunst (Bildhauerinnen und Bildhauer) und des Steinmetzhandwerks wie zum Beispiel Naturstein, Holz, geschmiedetes oder gegossenes Metall, Ton oder Ziegel verwendet werden.

Grabstätteninventar sind Hocker, Bänke und andere Sitzgelegenheiten sowie Laternen und Vasen mit Sockel, Pflanzenschalen. Diese müssen den Größen-verhältnissen der Grabstätte angemessen entsprechen und dürfen in ihrer Gestaltung dem christlichen Glauben nicht widersprechen. 

6. Umwelt- und Naturschutz

Dieser Friedhof gilt als Ruhezone, in der wir eine Atmosphäre schaffen, in der Besucherinnen und Besucher ihrer Trauer nachgehen, ihrer Angehörigen gedenken und in der sich unterdessen Pflanzen und Tiere ungestört entwickeln können. Friedhofsnutzerinnen und Friedhofsnutzer haben darauf zu achten, dass dieser Friedhof einer Vielzahl an Pflanzen- und Tierarten Lebensraum bietet.

Wir halten dazu an, Abfall größtmöglich zu vermeiden. Kunststoffe und nicht verrottende Werkstoffe sollen in der Trauerfloristik, im Grabschmuck und bei Grabeinfassungen sowie bei Pflanzenbehältern, die an der Pflanze verbleiben, nicht verwendet werden. 

Kontakt:

Friedhofsverwalter Danny Meinhard
Glindower Dorfstraße 45, 14542 Werder (Havel) 
Telefon: 03327 43408 
Mail: friedhof.werder@ekmb.de 
Büroöffnung: Mo – Do: 8.00 bis 14.00 Uhr