08/08/2024 0 Kommentare
Neue Gebührenordnungen
Neue Gebührenordnungen
# Neuigkeiten
Neue Gebührenordnungen
Angehörige, die einen Todesfall zu beklagen haben, erwerben eine
Grabstelle auf einem Friedhof, um ihre/n Verstorbene/n dort bestatten zu lassen. Für den Erhalt des Nutzungsrechtes dieser Grabstelle entrichten Hinterbliebene Friedhofsgebühren. Unsere Kirchengemeinde ist Trägerin von sechs Friedhöfen in Petzow, Glindow, Plessow, Neu-Plötzin und Werder.
Aktuell haben wir deren Gebührenordnungen erneuert, um die Kosten für die Instandhaltung und Pflege unserer Friedhöfe zu decken.
Unsere Gebührenordnungen sind an den Friedhöfen ausgehängt oder hier einsehbar: Gebührenordnung Werder & Gebührenordnung Plessow.
Die Gebühr sichert, eine gewünschte Grabstelle für die Dauer der Ruhezeit zu nutzen. Entscheidend für die Gebührenhöhe ist die Wahl der Grabstätte. Ein Wahlgrab für eine Sargbestattung ist zum Beispiel mit höheren Gebühren verbunden als ein Urnenwahlgrab oder eine Gemeinschaftsanlage.
Wer sich für ein Wahlgrab entscheidet, kann die Lage und die Größe des Grabes auswählen. Es bietet sich für Personen an, die später neben ihren Angehörigen bestattet werden wollen.
Die Ruhezeiten für unsere Wahlgräber betragen für eine Sargbestattung 25 Jahre und für eine Urnenbestattung 20 Jahre.
Für Fragen kontaktiert unseren Friedhofsverwalter Herrn Meinhard:
Glindower Dorfstraße 45, 03327 43408, friedhof.werder@ekmb.de
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